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Gegenstand des Sonderbetriebsvermögens bei Freiberuflern
Leserfrage
Vermietet eine GbR (ausschließlich) ein Grundstück an eine personengleiche Personengesellschaft, welche freiberufliche Einkünfte erzielt, so liegt nach dem BFH-Urteil IV R 29/04 Sonderbetriebsvermögen und keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vor. Wenn nun die GbR durch den vermögenslosen Beitritt einer GmbH und die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung der bisherigen GbR-Gesellschafter zu einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG „wird“, stellen sich folgende Fragen:
1. Ist Gegenstand des Sonderbetriebsvermögens der Freiberufler-GbR das vermietete Grundstück oder der GbR-Anteil an der Grundstücksgesellschaft?
Das Vermögen der Verpächterin, nicht aber der GbR-Anteil, wird steuerlich zum Sonderbetriebsvermögen der pachtenden Personengesellschaft.
2. Ändert sich ab dem Zeitpunkt etwas, zu dem die GmbH & Co. KG und nicht mehr die Grundstücks-GbR das Grundstück vermietet? Ist dann die gewerbliche Prägung so dominant, dass eine andere Beurteilung erfolgen muss?
An dem Ausweis des Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen ändert sich durch die Umgestaltung der GbR in eine GmbH & Co. KG nichts.