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NWB Nr. 37 vom Seite 2525

Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft im Vergleich

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2568Vergleicht man die rechtliche Situation von Eheleuten mit derjenigen unverheirateter Partner, werden nicht nur, aber vor allen Dingen gravierende Unterschiede im Unterhaltsrecht deutlich. Eine gesetzlich geregelte Absicherung einer unverheirateten Partnerin besteht nur in geringem Umfang bei der Geburt eines Kinds über den stark eingeschränkten Anspruch aus § 1615l BGB.

Ansprüche eines unverheirateten Elternteils

[i]Vier verschiedene Unterhaltsansprüche§ 1615l BGB enthält vier verschiedene Unterhaltsansprüche: den Mutterschutz-Unterhalt, den Ersatz von Schwangerschafts- und Entbindungskosten, den Unterhalt wegen gesundheitlicher Folgen von Schwangerschaft und Entbindung und den Betreuungsunterhalt, der auch für den Vater des Kinds gilt (§ 1615l Abs. 4 BGB).

Anspruch auf Unterhalt: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

[i]Zeitliche BeschränkungDer Anspruch auf Unterhalt beschränkt sich zeitlich im Regelfall auf den Zeitraum, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Bis zu diesem Zeitraum ist die Mutter des Kinds von Erwerbsobliegenheiten befreit, kann sich also ganz der Betreuung des Kinds widmen und Unterhalt vom Kindsvater verlangen. Danach ist sie i. d. R. zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, um ihren Lebensunterhalt selbs...

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