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Verfahrensrecht – Freigabe eines Anspruchs nach dem AnfG „zur weiteren Rechtsverfolgung“ durch die Behörde nicht vor Beendigung des Insolvenzverfahrens (FG)
Der Insolvenzverwalter kann einen Anspruch nach dem Anfechtungsgesetz nicht vor Beendigung des Insolvenzverfahrens „zur weiteren Rechtsverfolgung“ durch die Behörde „freigeben“.
Sachverhalt:
Streitig ist, ob durch den Insolvenzverwalter des Schuldners in Anfechtungskonstellationen nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) auf die gerichtliche Verfolgung von Anfechtungsansprüchen zugunsten des Finanzamtes verzichtet werden kann und das Finanzamt sodann die Rechtsverfolgung im Gerichtsverfahren fortführen kann, obwohl das Insolvenzverfahren des Schuldners noch nicht beendet ist:
Die Klägerin hatte sich ursprünglich gegen einen Duldungsbescheid nach § 191 Abs. 1 AO i. V. mit § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 1 AnfG gewehrt. Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners – der zuvor die von den Duldungsbescheiden betroffenen GbR-Anteile an die Kläger...