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Ein zweites Jahressteuergesetz 2024? Aus dem JStG II 2024 wird das Steuerfortentwicklungsgesetz
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines „Steuerfortentwicklungsgesetzes“ (als Referentenentwurf noch „Zweites Jahressteuergesetz 2024“) und eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Mit diesen Gesetzen sollen notwendige Entlastungen bei der Einkommensteuer sowie eine Vielzahl verschiedener Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Wesentliches Element ist hierbei eine Anpassung des Einkommensteuertarifs. Der Beitrag stellt die wichtigsten Kernpunkte des Steuerfortentwicklungsgesetzes vor.
Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter
Eine geplante Maßnahme des Steuerfortentwicklungsgesetzes ist die Modifizierung des Sammelpostens für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2a EStG. Demnach kann zukünftig für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Sammelposten im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebes gebildet werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 und 6 EStG an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut zwischen 800 € und 5.000 € netto liegt. Die bisherigen Grenzen bet...