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Körperschaftsteuer | Körperschaftsteuererhöhung durch Auszahlungen an die Mitglieder infolge der Herabsetzung des genossenschaftlichen Geschäftsanteilswerts
Auszahlungen an die Mitglieder einer Genossenschaft infolge der Herabsetzung des Geschäftsanteilswerts sind eine „Leistung“ i. S. von § 38 Abs. 1 und 2 KStG, die zu einer Körperschaftsteuererhöhung führen kann (Bezug: § 38 Abs. 1, 2 KStG).
(1) Die klagende Genossenschaft hatte einen Antrag zur Weiteranwendung des § 38 KStG in der am geltenden Fassung gestellt. Dadurch kam es bei ihr nicht zu einer ausschüttungsunabhängigen Festsetzung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags gem. § 38 Abs. 5 und 6 des KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) vom (BGBl 2007 I S. 3150, BStBl 2008 I S. 218). Die Generalversammlung der Genossenschaft beschloss im Jahr 2017 im Wege der Satzungsänderung die Herabsetzung des Werts je Geschäftsanteil der Genossenschaftsmitglieder. Die Eintragung ins Genossenschaftsregister erfolgte im Jahr 2017. 2018 erf...