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BFH 08.05.2024 VIII R 9/23, Kommentierte Nachricht BBK 18/2024 S. 829

Abgabenordnung | BFH hält Aussetzungszinsen für verfassungswidrig

Der BFH hält die Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat (= 6 % pro Jahr) für Aussetzungszeiträume ab dem für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, das nun über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden muss.

[i]Aussetzungszinsen wurden nach erfolglosem Klageverfahren festgesetztDer Kläger beantragte mit Erfolg eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Einkommensteuer 2012. Der anschließende Einspruch und die Klage blieben erfolglos. Am setzte das Finanzamt für den Zeitraum vom bis zum (78 Monate) Aussetzungszinsen i. H. von ca. 9.000 € fest. Hiervon entfielen ca. 3.200 € auf den Zeitraum vom bis . Der Kläger legte gegen die Zinsfestsetzung Einspruch ein und erhob Klage.

[i]Verstoß gegen Verhältnismäßigkeits- und Gleichbehandlungsgrundsatz Der BFH ist bezüglich des Verzinsungszeitraums ab dem von der Verfassungswidrigke...

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BFH hält Aussetzungszinsen für verfassungswidrig

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