Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut, das dem Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft gehört und von diesem unmittelbar an die Betriebskapitalgesellschaft verpachtet wird, dem Sonderbetriebsvermögen II zuzuordnen ist, hängt nicht vom Wert des Wirtschaftsguts oder dessen Bedeutung für die Betriebsführung der Betriebsgesellschaft ab, sondern davon, ob der Einsatz im Betriebsunternehmen durch den Betrieb der Besitzpersonengesellschaft oder durch anderweitige Tätigkeiten des verpachtenden Gesellschafters veranlaßt ist
Leitsatz
Verpachtet der Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft ein ihm gehörendes Wirtschaftsgut unmittelbar an die Betriebskapitalgesellschaft, ist die Zuordnung dieses Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen II davon abhängig, ob sein Einsatz in der Betriebs-GmbH durch den Betrieb der Besitzpersonengesellschaft oder durch die anderweitige (betriebliche oder private) Tätigkeit des Gesellschafters veranlaßt ist.
Der Wert des Wirtschaftsguts und seine Bedeutung für die Betriebsführung der Betriebs-GmbH sind keine geeigneten Kriterien für die Zuordnung zu dem einen oder anderen Interessenbereich.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 357 OAAAA-96490
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