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Voraussetzungen für das Vorliegen mehrerer Gewerbebetriebe
Die Frage, ob ein einheitlicher oder mehrere Gewerbebetriebe vorliegen, hat erhebliche steuerliche Konsequenzen, die für den Steuerpflichtigen sowohl positiv als auch negativ sein können. Dies hat nicht nur Folgen für die Gewerbesteuer, auch einkommensteuerlich können sich Konsequenzen ergeben.
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[i]FG Düsseldorf, Urteil v. 8.12.2021 - 15 K 1186/21 G,E, NWB JAAAJ-60128 Dem FG Düsseldorf lag in seiner Entscheidung v. - 15 K 1186/21 G,E ( NWB JAAAJ-60128) nun genau diese Rechtsfrage vor, da der Steuerpflichtige die mehrfache Ausschöpfung des betriebsbezogenen Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge begehrte, weil er vom Vorliegen zweier Gewerbebetriebe ausging. Das Finanzgericht hat unter Berücksichtigung der herrschenden Meinung in Literatur, Rechtsprechung und Finanzverwaltung zwar bestätigt, dass ein Einzelunternehmer mehrere steuerliche Gewerbebetriebe nebeneinander betreiben kann, dies jedoch vorliegend, nach Prüfung der Kriterien zur Selbständigkeit der Gewerbebetriebe, verneint.
Einheitlicher Gewerbebetrieb oder getrennte Betriebe?
[i]Frage des wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen ZusammenhangsDie Beurteilung, ob eine natürliche ...BStBl 2021 II S. 157