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Beruf | Keine Zulassung eines Geschäftsführers als Syndikusrechtsanwalt
Es fehlt ohne satzungsmäßige Verankerung der Weisungsfreiheit an der erforderlichen Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, da dieser grds. die Weisungen der Gesellschafterversammlung – sei es im Einzelfall oder als allgemeine Richtlinie – zu jeder Geschäftsführerangelegenheit zu befolgen hat, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung enthält (§ 37 Abs. 1 GmbHG). Denn die Möglichkeit der Beeinträchtigung der fachlichen Unabhängigkeit ist bereits in der Geschäftsführerstellung selbst angelegt, da die organschaftliche Weisungsgebundenheit ohne satzungsmäßige Verankerung der Weisungsfreiheit immanenter Bestandteil der Stellung als Geschäftsführer der Gesellschaft ist.
Ein nicht satzungsändernder...