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BFH Urteil v. - IV B 136/98 BStBl 1999 II S. 291

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 16

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen es steuerlich anzuerkennen ist, daß im Rahmen einer Erbauseinandersetzung Gewinne eines einem Erben aufgrund einer Teilungsanordnung zugeteilten Gewerbebetriebes diesem vom Zeitpunkt des Erbfalls rückwirkend zugerechnet werden, bedarf der höchstrichterlichen Klärung

Leitsatz

1. Eine einfache Nachfolgeklausel in Verbindung mit einer Teilungsanordnung wirkt nicht wie eine qualifizierte Nachfolgeklausel. Die Frage bedarf keiner erneuten Klärung durch den BFH.

2. Es bedarf jedoch der höchstrichterlichen Klärung, unter welchen Umständen es steuerlich anzuerkennen ist, wenn in einer Auseinandersetzungsvereinbarung bestimmt wird, daß die Gewinne des einem der Erben in Erfüllung einer Teilungsanordnung zugeteilten Gewerbebetriebs diesem vom Zeitpunkt des Erbfalls an zustehen sollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 291
WAAAA-96457

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 04.11.1998 - IV B 136/98

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