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BFH Urteil v. - II R 43/97 BStBl 1999 II S. 235

Gesetze: ErbStG 1974 § 6 Abs. 2 Satz 4

Bei Eintritt der Nacherbfolge ist der Abzug eines für das eigene Vermögen des Vorerben zu gewährenden Freibetrags nur insoweit zulässig, als der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht verbraucht ist

Leitsatz

Geht bei Eintritt der Nacherbfolge nicht nur der Nacherbfolge unterliegendes, sondern auch eigenes Vermögen des Vorerben auf den Nacherben über und werden - auf Antrag - beide Vermögensanfälle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt behandelt, so sind bei beiden Vermögensanfällen die jeweils für sie maßgeblichen persönlichen Freibeträge zu berücksichtigen. Der Abzug des für das eigene Vermögen des Vorerben zu gewährenden Freibetrags ist jedoch nur insoweit zulässig, als der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht verbraucht ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 235
UAAAA-96436

Preis:
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BFH, Urteil v. 02.12.1998 - II R 43/97

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