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FG Baden-Württemberg | Zur Einbeziehung eines von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt gezahlten Unfalltaggelds in den Progressionsvorbehalt
Der Kläger ist deutscher Staatsbürger und wurde im Streitjahr 2017 zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Schweiz. Mit den Einkünften unterlag er als Grenzgänger i. S. des Art. 15a Abs. 1 DBA Schweiz der Besteuerung im Inland. Streitig war, ob dem Kläger von einer schweizerischen Unfallversicherung ausbezahlte Unfalltaggelder für einen nicht auf dem Arbeitsweg erfolgten Nichtberufsunfall bei der Einkommensteuer im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG zu berücksichtigen waren. Die Schweizer Unfallversicherung ist eine obligatorische gesetzliche Sozialversicherung und gewährt Schutz bei Berufsunfällen, sog. Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Als Berufsunfälle gelten alle Unfälle, die dem Versicherten ...