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Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren und in der Steuerkanzlei
EuGH urteilt u. a. zur Schadensersatzforderung gegenüber einem Steuerberater bei Versand von Mandantenunterlagen an falsche Anschrift
Das erste Halbjahr 2024 brachte mehrere höchstrichterliche Entscheidungen zu datenschutzrechtlichen Fallkonstellationen, die unmittelbar den Berufsstand betreffen. Zum einen ist die Rede vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt, der bereits seit geraumer Zeit Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist. Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Entscheidungen (, NWB TAAAJ-69296; , NWB GAAAJ-70397) die Voraussetzungen dieses Anspruchs konkretisiert. Offen ist allerdings (noch), wie der Auskunftsanspruch durch das Finanzamt konkret zu erfüllen ist. Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof ( „PS“) den Fall beurteilt, dass ein Steuerberater Mandantenunterlagen an eine falsche Adresse sendet.
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I. Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch
1. Art. 15 DSGVO und sein Inhalt
[i]Ansprüche auf Bestätigung, Auskunft und KopieRechtsgrundlage des allgemeinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs ist Art. 15 Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO). Nach dieser Vorschrift hat eine von einer Datenverarbeitung betroffene (i. d. R. natürliche) Person das Recht, von dem Verantwortlichen, also der Person, die perso...