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Körperschaftsteuer | Auszahlung an Genossenschaftsmitglieder nach § 38 KStG
Die Auszahlung an die verbleibenden Mitglieder einer Genossenschaft aufgrund der Herabsetzung des Geschäftsanteilswerts stellt eine „Leistung“ i. S. von § 38 Abs. 1 und 2 KStG dar und kann daher zu einer Körperschaftsteuererhöhung führen, wenn für die Leistung früheres EK 02, das nicht mit Körperschaftsteuer belastet war, als verwendet gilt.
[i]Auszahlung der Herabsetzungsbeträge Die Klägerin war eine Genossenschaft, die während des zeitlichen Anwendungsbereichs des Anrechnungsverfahrens über einen hohen Bestand an EK 02 verfügte. Mit dem Übergang zum Halbeinkünfteverfahren stellte sie einen Antrag auf Weiteranwendung des § 38 KStG i. d. F. vom , sodass zunächst keine ausschüttungsunabhängige Körperschaftsteuer festgesetzt wurde. Im Jahr 2017 beschloss die Generalversammlung der Klägerin eine Änderung der Satzung, aufgrund der...