Die Verdachtskündigung als Herausforderung für die betriebliche Praxis
Die sog. Verdachtskündigung ist gesetzlich nicht geregelt, aber – trotz Unschuldsvermutung – durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung allgemein anerkannt. Sie erlaubt es dem Arbeitgeber, allein aufgrund des bloßen Verdachts einer Pflichtverletzung den verdächtigen Arbeitnehmer zu kündigen, und stellt im Verhältnis zur Tatkündigung einen eigenständigen Kündigungsgrund dar. Gestützt wird die Verdachtskündigung auf den durch den Verdacht begründeten Wegfall der für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendigen Vertrauensgrundlage. Die an die Rechtswirksamkeit einer Verdachtskündigung gestellten Anforderungen sind hoch, sodass sie in der Praxis einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf.