Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD
Am veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rats vom zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD).
Gegenüber dem am veröffentlichten Referentenentwurf haben sich darin zu Aspekten der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten folgende wesentliche Änderungen ergeben:
Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erstreckt sich darauf, ob der Lagebericht entsprechend den Vorschriften der §§ 289b bis 289e „erweitert“ wurde und die Vorgaben des § 289g sowie des Art. 8 der Taxonomie-Verordnung „eingehalten“ ...