Gesetze: AO 1977 § 39AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG § 10 e Abs. 1 und 7
Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor Bebauung ein Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung vereinbart wird
Leitsatz
1. Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Kosten auf einem fremden Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers ein Haus für eigene Wohnzwecke und steht ihm aufgrund eindeutiger, vor Bebauung getroffener Vereinbarung ein Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu, kann er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer (§ 39 AO 1977) zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 10 e Abs. 1 EStG berechtigt sein (Abgrenzung zum , BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
2. Dementsprechend ist wirtschaftliches Miteigentum am Wohnobjekt gegeben, wenn die Alleineigentümerin eines unbebauten Grundstücks dort mit ihrem späteren Ehemann nach Einräumung eines dauernden Mitnutzungsrechts ein Einfamilienhaus errichten läßt, dessen Herstellungskosten beide je zur Hälfte tragen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 97 BFH/NV 1997 S. 178 Nr. -1 MAAAA-96375
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