Online-Nachricht - Montag, 12.08.2024

Umsatzsteuer | Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem veröffentlicht.

Hintergrund: Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab dem wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.

U.a. geht das BayLfSt auf folgende Punkte ein:

  • Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u.a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z.B. PDF-Dateien),

  • anerkannte E-Rechnungs-Formate,

  • stufenweise Einführung der E-Rechnung,

  • wesentliche Neuerungen für Unternehmen,

  • Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,

  • Aufbewahrung von E-Rechnungen.

Quelle: BayLfSt online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
KAAAJ-72879