Umsatzsteuer | Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem veröffentlicht.
Hintergrund: Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab dem wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.
U.a. geht das BayLfSt auf folgende Punkte ein:
Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u.a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z.B. PDF-Dateien),
anerkannte E-Rechnungs-Formate,
stufenweise Einführung der E-Rechnung,
wesentliche Neuerungen für Unternehmen,
Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,
Aufbewahrung von E-Rechnungen.
Quelle: BayLfSt online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-72879