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Zur Umsatzsteuerbarkeit einer Vergleichszahlung in einem außergerichtlichen Rechtsstreit
(Revision beim BFH unter XI R 33/23)
Das FG Baden-Württemberg musste sich jüngst damit auseinandersetzen, ob eine Vergleichszahlung durch einen Auftraggeber an den Auftragnehmer ein Entgelt für eine steuerbare Leistung oder aber nicht steuerbaren Schadensersatz darstellt, wenn die Vergleichszahlung aufgrund einer streitigen Vertragskündigung zur Abgeltung aller gegenseitigen Ansprüche, zum Verzicht auf die Durchsetzung möglicher Ansprüche des Auftragnehmers und zur Vermeidung eines Zivilprozesses geleistet worden ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Streiten der Auftraggeber und der Auftragnehmer im Rahmen eines Vertragsverhältnisses, in dem steuerbare und steuerpflichtige Leistungen ausgetauscht werden, über den Zeitpunkt einer Kündigung und leistet der Auftraggeber dem Auftragnehmer daraufhin zur Vermeidung eines Rechtsstreits eine abgeltende Vergleichszahlung, damit dieser auf die Durchsetzung seiner behaupteten Ansprüche verzichtet, so unterliegt die Vergleichszahlung der Umsatzsteuer.
Ob der Anspruch des Auftragnehmers, welcher gegen eine Vergleichszahlung des Auftraggebers auf die Durchsetzung des Anspruchs verzichtet, zwischen den Parteien streitig ist oder nicht, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Umsatzsteue...