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NWB Nr. 33 vom Seite 2228

Feierkosten und Lohnsteuer

Michael Seifert

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2244Die Übernahme von Kosten für Betriebsfeiern durch Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern löst seit jeher die Frage nach der Erfassung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils aus. Die lohnsteuerliche Behandlung dieser Feierkosten ist durch die aktuelle Rechtsprechung im Fluss.

Betriebsveranstaltungen und geschlossener Teilnehmerkreis

[i]Langenkämper, Betriebsveranstaltungen, Grundlagen, NWB YAAAE-61363 Der Gesetzgeber hat ab 2015 den Begriff der Betriebsveranstaltung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG definiert. Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stellen danach eine Betriebsveranstaltung dar. Begrifflich liegt eine Betriebsveranstaltung selbst dann vor, wenn die Teilnahme nicht sämtlichen Mitarbeitern zugänglich ist, wie es z. B. bei Abteilungsleiterveranstaltungen oder Vorstandsweihnachtsfeiern der Fall ist (, NWB HAAAJ-66682). [i]Strahl, NWB 20/2024 S. 1366, NWB BAAAJ-66885 Für Betriebsveranstaltungen mit einem geschlossenen Personenkreis scheidet zwar die Gewährung des 110 €-Freibetrags (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG) aus; der steuerpflichtige geldwerte Vorteil kann aber mit einem festen Satz von 25 %...

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