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Insolvenzrechtliche Relevanz des neuen Personengesellschaftsrechts
Erläuterung wesentlicher Änderungen im Insolvenzrecht durch das MoPeG anhand von Beispielen
Die Personengesellschaft ist insolvenzfähig. Die Insolvenz eines Gesellschafters oder mehrerer Gesellschafter einer Personengesellschaft kann – abhängig von der Rechtsform der Gesellschaft, der Anzahl der insolventen und nicht insolventen Gesellschafter sowie der im Gesellschaftsvertrag möglicherweise abweichend vom Gesetz getroffenen Regelungen – zur Auflösung der Gesellschaft, zum Ausscheiden des insolventen Gesellschafters und zur liquidationslosen Vollbeendigung der Gesellschaft führen. [i]Jähne, NWB 50/2023 S. 3461Mit Wirkung zum ist das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) v. (BGBl 2021 I S. 3436) in Kraft getreten. Der nachfolgende Beitrag fasst die dadurch eingetretenen wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Insolvenz bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) zusammen und erläutert deren Bedeutung für die Praxis anhand von Beispielen.
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I. Grundlagen
1. MoPeG und Insolvenzrecht
[i]Im Kern modernisiert das MoPeG das Recht der GbRDas MoPeG wird mit Änderungen in mehr als 130 Gesetzen und Verordnungen als „Jahrhundertreform“ bezeichnet (Römer, NZG 2024 ...