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NWB Nr. 50 vom Seite 3461

Zahlreiche Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Die wichtigsten der am 1.1.2024 in Kraft tretenden Regelungen in der Übersicht

Ina Jähne

Zum treten mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) umfangreiche Neuregelungen im Personengesellschaftsrecht in Kraft. Das Gesetz geht zurück auf die Vorschläge einer Expertenkommission, die als sog. Mauracher Entwurf am veröffentlicht worden sind. Im Jahr 2021 wurde das MoPeG dann mit einigen Abweichungen zum Entwurf im Bundestag verabschiedet. Dass es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes seither weitere zweieinhalb Jahre dauerte, hing dem Vernehmen nach vor allem damit zusammen, dass auf Ebene der Länder zunächst die Voraussetzungen für die Durchführung des neuen Gesellschaftsregisters für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) geschaffen werden mussten. Der Beitrag fasst noch einmal die wichtigsten Neuregelungen zusammen.

I. Beabsichtigte Angleichung von kodifiziertem an geltendes Recht

[i]Fünf Ziele des MoPeGDas MoPeG zielt insbesondere darauf ab, das BGB mit geltendem Recht in Einklang zu bringen, soweit es um die GbR geht. Bei den Personenhandelsgesellschaften steht im Vordergrund, ein Beschlussmängelrecht einzurichten. Die fünf Ziele des MoPeG sind

  • das Recht der GbR zu ko...

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