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Betriebliche Erbschaftsteuer: Steuerverwaltung gibt Erlasse zum 90 %-Einstiegstest heraus
Eine der ganz großen Schräglagen des Erbschaftsteuerrechts nun größtenteils beseitigt
[i]Schmidt/Leyh, Neuregelung des Begünstigungssystems für Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform 2016, Grundlagen, NWB SAAAG-36155 Das ab 2009 reformierte und in 2016 nachgebesserte Erbschaftsteuerrecht zum Betriebsvermögen leidet unter einer Reihe von Geburtsfehlern, die dem Gesetz teilweise erst in 2016 beigefügt wurden. Dazu zählte auch der sog. 90 %-Einstiegstest, in § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG normiert. Das Regelwerk führte zu dem unbefriedigenden Ergebnis, dass immer wieder übertragene (Anteile an) Betriebe(n) trotz korrekten Wohlverhaltens in die volle Besteuerung gerieten, obwohl betriebliches Vermögen laut Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz weitestgehende Steuerfreiheit genießen soll. Nachdem der BFH in seinem Urteil v. - II R 49/21 (BStBl 2024 II S. 566) der gesetzlichen Regelung durch sachgerechte Auslegung die Schärfe nahm, stand seitdem die Frage im Raum, wie denn nun wohl die Steuerverwaltung auf das BFH-Urteil reagieren würde. Diese Entscheidung liegt jetzt durch die Veröffentlichung gleich lautender Ländererlasse v. (BStBl 2024 I S. 1081) vor.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) finden Sie unter NWB RAAAE-84761 das Berechnungsprogramm „Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 ErbStG – Berechnung des begünstigten Vermögens“ von Höne.
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