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Zahlungsunfähigkeit vor dem Hintergrund der jüngeren BGH-Rechtsprechung
Nach Auslaufen der während Covid19 geschaffenen und anlässlich des Ukrainekriegs fortentwickelten gesetzlichen Instrumente zur Insolvenzvermeidung und vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation der deutschen Wirtschaft gewinnt das Thema der Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren erheblich an Bedeutung. Die Feststellung der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit als i. d. R. zeitlich spätester Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren wirft seit vielen Jahren zahlreiche Fragen auf. Wegen der hohen Relevanz des Eintritts der Insolvenzantragspflicht, u. a. ex post auch bei Klärung haftungs- und strafrechtlicher Verantwortlichkeiten, landen viele Fragen beim BGH. Im Hinblick auf das Instrument der Messung der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ergab sich bisher eine Divergenz zwischen BGH und IDW. Zuletzt hat der BGH verdeutlicht, seine diesbezügliche bisherige Rechtsprechung nicht als generelle Festlegung des Messinstruments verstehen zu wollen. Unter anderem vor diesem Hintergrund hat das IDW seinen Standard IDW S 11 zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzgründen überabeitet.
Einordnung
Für ein Insolvenzverfahren ist das Vorliegen ...