Online-Nachricht - Donnerstag, 08.08.2024

Körperschaftsteuer | Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004 (BFH)

Bei der Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns ist der nach § 8 Abs. 3 Satz 1 bis 3 InvStG 2004 ermittelte Wert auch dann nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 zu küzen, wenn im Vorjahr § 8 InvStG 2004 noch nicht anwendbar gewesen ist (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die beteiligten streiten um die Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004 (Vorinstanz: ).

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
OAAAJ-72710