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BFH | Berücksichtigung von Versorgungsaufwendungen bei einer Tätigkeit in den Niederlanden
Die Kläger sind ein Ehepaar, das im Streitjahr 2018 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurde. Der Kläger bezog im Inland Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die Klägerin arbeitete als selbständige Hebamme in den Niederlanden. Beide Kläger erzielten jeweils Einkünfte in ungefähr derselben Höhe. Die Klägerin hatte in den Niederlanden sowohl den gesetzlichen Basisbeitrag zur Krankenversicherung als auch weitere einkommensabhängige Beträge zur Sozialversicherung geleistet. Die Einkünfte der Klägerin unterlagen in den Niederlanden der Besteuerung. Das zuständige inländische Finanzamt berücksichtigte die Einkünfte der Klägerin ausschließlich im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Die in den Niederlanden gezahlten Sozialversicherungsbeiträge wurden nicht berücksicht...