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Einkommensteuer | Ausfall eines Darlehens eines GmbH-Gesellschafters vor dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG
Der Ausfall einer Darlehensforderung eines GmbH-Gesellschafters, ist auch vor dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG zum als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. von § 17 EStG zu berücksichtigen,
wenn der GmbH-Gesellschafter einen Antrag auf vorzeitige Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG nach § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG gestellt hat oder
wenn das Darlehen bis zum gewährt worden ist oder bis zum eigenkapitalersetzend geworden ist; denn dann greift der vom BFH gewährte Vertrauensschutz. S. 732
[i]Auf Vertrauensschutz kann nicht verzichtet werdenAuf den in der Variante 2 genannten Vertrauensschutz, der für eine Berücksichtigung des Darlehensverlustes nach § 17 EStG sorgt, kann der Steuerpflichtige nicht verzichten, um durch den Verzicht eine Zuordnung des Darlehensverlustes zu den Kapitaleinkünften nach § 20 EStG zu erreichen. Im Gegensatz zu dem in der Variante 1 genannten § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG ergib...