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IWB Nr. 15 vom Seite 593

Unionsrechtsakte und nationale Gesetzgebung im Steuerrecht

David Eisendle, Dr. Till Valentin Meickmann und Thomas Sendke

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 598Immer stärker prägen Vorgaben der Europäischen Union das Steuerrecht ihrer Mitgliedstaaten. Angesichts dieser Entwicklung widmet sich der Beitrag den Fragen, wie weit die Gesetzgebungskompetenzen der EU im Steuerrecht reichen und auf welche Grundrechte sich Steuerpflichtige bei Unionsrechtsakten bzw. bei deren nationaler Umsetzung berufen können.

I. Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Union

[i]EU wird auch bei direkten Steuern in der Normsetzung aktiverDie EU kann nur im Rahmen der von den Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten tätig werden (Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung). Die indirekten Steuern sind in den EU-Verträgen ausdrücklich adressiert. So ermächtigt Art. 113 AEUV den Rat der EU zum einstimmigen Erlass von Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist. Hier hat die EU bereits umfangreiche Harmonisierungsschritte unternommen.

Für die direkten Steuern gibt es keine entsprechende Kompetenzgrundlage, allerdings können Maßn...

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