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NWB Nr. 32 vom Seite 2157

Haftungsrisiko für (neue) Gesellschafter bei der Verwendung eines GmbH-Mantels

Prof. Dr. Stephan Arens

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2202Neben einer Neugründung einer Gesellschaft ist auch der Erwerb eines „leeren“ GmbH-Mantels möglich, um diesen mit einer neuen Geschäftstätigkeit auszustatten. Der Beitrag stellt die damit verbundenen „klassischen“ Probleme des Gesellschaftsrechts anhand der aktuellen Entscheidung des 3Wx 24/24, NWB RAAAJ-70684) dar.

Offene Vorratsgründung und Mantelverwendung

[i]Zulässige Vorratsgründung, unzulässige verdeckte MantelverwendungZu unterscheiden ist zunächst zwischen einer offenen Vorratsgründung und einer verdeckten Mantelverwendung. Eine offene Vorratsgründung ist zulässig. Bei einer verdeckten Mantelgründung, bei der ein fiktiver Gegenstand in der Satzung angegeben wird, der gar nicht oder zumindest nicht in absehbarer Zeit verfolgt werden soll, besteht die Gefahr der Nichtigkeit, mit der Folge, dass eine Nichtigkeitsklage und das Amtslöschungsverfahren drohen.

[i]Zulässige offene MantelverwendungVon einer – zulässigen – offenen Mantelverwendung spricht man bei der Aktivierung einer noch oder wieder unternehmenslosen GmbH durch Aufnahme eines neuen oder durch Einbringung eines vorhandenen Unternehmens.

Abgrenzung der Mantelverwendung von einer Umorganisation einer GmbH

Eine offene...

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