Nützlicher Perspektivwechsel
Manchmal kann es sehr nützlich sein, die eigenen Probleme von einer anderen Seite zu betrachten. Das machen wir in der vorliegenden Ausgabe mit dem Beitrag von Günther Stoffers ab S. 16. Der Autor ist Betriebsprüfer bei einem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung mit dem Schwerpunkt Umsatzsteuer und hat für uns mal "Dauerbrenner" aus seiner beruflichen Praxis dargestellt, die eigentlich im Vorfeld gut geklärt werden könnten und damit eben gar nicht erst Thema der Betriebsprüfung würden. Auf was man genau achten muss, zeigt sein Beitrag "Umsatzsteuerliche Dauerbrenner in der Betriebsprüfung".
Zu den Mitwirkungspflichten bei Abtretungen in Bauträgerfällen hat der BFH ein Urteil gefällt, das Sie von Ralf Walkenhorst ab S. 2 besprochen finden.
Er hat sich auch zweier EuGH-Entscheidungen angenommen: Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob ein gemeinnütziger Verein, der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanzierte Projekte durchführt, eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung ausführt. Diese Entscheidung aus dem lettischen Recht und ihre Auswirkungen bespricht er ab S. 8. Ob die Verwaltungsgebühr, die von einer Organisation für die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten für die Einziehung, Verteilung und Ausschüttung der den Rechtsinhabern zustehenden Vergütungen erhoben wird, der Umsatzsteuer unterliegt, entschied der EuGH in einem rumänischen Fall. Diese Entscheidung finden Sie ab S. 11 besprochen.
Mit besten Grüßen, ich wünsche Ihnen eine schöne und erholsame Urlaubszeit!
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 15 / 2024 Seite 1
LAAAJ-72267