Gesetze: EStG § 24 Nr. 3EStG § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 3
Zur Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke i. S. von § 24 Nr. 3 EStG
Leitsatz
1. Eine ,,Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke'' i. S. von § 24 Nr. 3 EStG setzt voraus, daß sich ein öffentlich-rechtlicher Funktionsträger das Grundstück unter Einsatz oder Androhung von Hoheitsmitteln (etwa eines Enteignungsverfahrens) beschafft.
2. Die aufgrund eines Zwangsversteigerungsverfahrens von der öffentlichen Hand als Ersteherin gezahlten sog. Bargebotszinsen stellen keine ,,Zinsen auf Entschädigungen'' i. S. von § 24 Nr. 3 EStG dar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 560 ZAAAA-96281