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Einkommen-/Lohnsteuer | Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen
Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht (Bezug: § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Nr. 13, § 3 Nr. 64, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 8 AO; Art. XI Abs. 1 bis 3, Art. XVII Abs. 2 Nr. 1 DBA-Griechenland; Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 DBA-Polen).
Die streitigen Zahlungen sind weder nach § 3 Nr. 64 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei noch nach § 3 Nr. 13 EStG, noch nach Art. 12 Abs. 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Union (ABlEU C 310 vom , C 310/S. 261), noch nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, so das für den Kläger ungünstige Ergebnis des BFH.