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IDW RS FAB 41 zu Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss verabschiedet
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat am die finale neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS FAB 41, vormals IDW RS HFA 41) verabschiedet.
Im Zuge der Finalisierung des IDW RS FAB 41 wurden wenige klarstellende Ergänzungen gegenüber dem im Dezember 2023 veröffentlichten Entwurf der neu gefassten Verlautbarung vorgenommen (zum Entwurf vgl. Oser, StuB 2024 S. 81, NWB LAAAJ-57710). Die Ergänzungen betreffen u. a. die Angabe des Vorjahres-Eigenkapitals im Abschluss, der auf den ersten Abschlussstichtag nach dem Wirksamwerden eines Formwechsels aufzustellen ist.
Hinweis: IDW RS FAB 41 ist erstmals anzuwenden auf Formwechsel, denen ein nach dem gefa...