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Die Vorbereitung des Unternehmens auf die Unternehmensnachfolge
Zivil- und steuerrechtlicher Handlungsbedarf
Es ist allgemein bekannt, dass eine Unternehmensnachfolge gut geplant und vorbereitet sein muss. Bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung oder der Gestaltung eines Schenkungsvertrages ist höchste Sorgfalt geboten. Die Interessen der Beteiligten sind angemessen gegeneinander abzuwägen und umzusetzen. Es ist jedoch auch erforderlich, das zu übergebende Unternehmen selbst in die Planungen einzubeziehen. So muss dieses in angemessener Weise auf die Unternehmensnachfolge vorbereitet werden. Das gilt zum einen, wenn die übergebende Person einziger Inhaber oder Gesellschafter ist. Zum anderen muss auch im Falle eines größeren Gesellschafterkreises frühzeitig Vorsorge für den Fall des Todes eines Mitgesellschafters getroffen werden, um negative Konsequenzen für das Unternehmen zu minimieren.
Die Vorbereitung des Unternehmens auf die Nachfolgeplanung umfasst neben der steuerlichen Optimierung auch die Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die gewünschte Gestaltung und die Vorsorge für einen möglichen Liquiditätsbedarf des Unternehmensnachfolgers im Zusammenhang mit der Übergabe.
Der folgende Beitrag sensibilisiert die gestaltenden Berater für die steuerlichen und rechtlichen Themen und zeigt erste Lösungs- und Gestaltungshinweise auf.
Zu einer umfassenden Unternehmensnachfolgeplanung gehört auch die Analyse der Verhältnisse des Unternehmens selbst.
Ist das Unternehmen gut auf den Übergabefall vorbereitet, kann sich sowohl eine lebzeitige als auch eine Übertragung im Todesfall reibungslos vollziehen.
Bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung oder des Übergabevertrages sind daher die so identifizierten Risiken zu bedenken und es ist in angemessener Form Vorsorge zu treffen.
I. Risiken einer Nachfolge in das „unvorbereitete“ Unternehmen
Wird das Unternehmen im Wege der (gemischten) lebzeitigen Schenkung oder von Todes wegen an den oder die auserkorenen Unternehmensnachfolger übergeben, ohne dabei auf den Nachfolgefall vorbereitet worden zu sein, bestehen verschiedene Risiken:
Der Übergang des Unternehmens auf den Nachfolger kann unerwünschte steuerliche Folgen haben. Diese führen, ebenso wie von dem Nachfolger aufgrund Erb-, insbesondere Pflichtteilsrechts geschuldeten Zahlungen, zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf des Nachfolgers, den er möglicherweise aus dem Unternehmen zu decken gezwungen ist.
Die in der letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen können mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Konflikt stehen und Streitigkeiten unter den Erben oder Gesellschaftern auslösen.
Auch rein tatsächliche Probleme wie ein unzureichendes Informations- oder Dokumentenmanagement im Unternehmen oder persönliche Unstimmigkeiten im Gesellschafter-, Erben- oder Familienkreis können für Blockaden sorgen.
Das Vorgehen bei der Vorbereitung des Unternehmens auf die Nachfolgeplanung kann grob in vier Phasen unterteilt werden:
Skizzierung der angedachten Nachfolgegestaltung
Analyse des Status quo im Unternehmen
Identifizierung von Risiken und Handlungsbedarf
Umsetzung