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StuB Nr. 15 vom Seite 599

Steuerfortentwicklungsgesetz vorgelegt

StB Michael Seifert

Das BMF hatte am den Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (kurz: JStG 2024 II) vorgelegt. Aufgrund des Kabinettbeschlusses vom nennt sich dieses Gesetz nunmehr Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz). Zudem hat das Kabinett am ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen.

Im Fokus dieser Gesetzentwürfe steht die verfassungsrechtlich notwendige Freistellung des Existenzminimums. Dazu werden der Grundfreibetrag und der Freibetrag für Kinder im VZ 2025 und im VZ 2026 erhöht. Eine rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für den VZ 2024 ist ebenso vorgesehen.

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