Online-Nachricht - Montag, 29.07.2024

Gesetzgebung | Neuregelungen im August 2024 (Bundesregierung)

BAföG-Reform, mehr Services der Verwaltung durch das Onlinezugangsänderungsgesetz, Einsatz von Videotechnik in Gerichtsverfahren sowie Verlängerung der Brieflaufzeiten. Über diese und weitere Neuregelungen im August informiert die Bundesregierung.

Bildung

BAföG-Reform

Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.

Zur BAföG-Reform die wichtigsten Fragen und Antworten

Für Jugendliche in Ausbildung

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.

Weitere Informationen zur Ausbildung

Startchancen-Programm

Mit dem Startchancen-Programm sollen Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gestärkt werden. Insgesamt stehen 20 Milliarden Euro bereit, um etwa 4.000 Schulen in Deutschland zu unterstützen.

Weitere Informationen zum Startchancen-Programm

Dienstleistungen

Mehr Services der Verwaltung digital nutzen

Sich nach dem Umzug ummelden, Elterngeld oder eine Eheschließung beantragen: Bürgerinnen und Bürger werden mehr Services der Verwaltung digital nutzen können. Unternehmensleistungen sollen „digital only“ werden. Das Onlinezugangsänderungsgesetz schafft dafür die Voraussetzung.

Überblick zur digitalen Verwaltung

Justiz

Videotechnik in Gerichtsverfahren

Der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit wird die Verfahren beschleunigen und kostengünstiger machen. Im Sinne einer bürgernahen Justiz ist es möglich, Anträge und Erklärungen künftig auch per Bild- und Tonübertragung abzugeben.

Weitere Informationen zur Videotechnik im Gericht

Weniger Papier vor Gericht

Auch die Strafjustiz nimmt die Digitalisierung weiter in den Blick. So wird die elektronische Kommunikation erleichtert: Videokonferenzen sind möglich. Ebenso können Anträge oder Erklärungen online eingereicht werden. Neu ist auch die Option, einen Strafantrag digital zu stellen.

Weitere Informationen zur Digitalisierung der Justiz

Verkehr

Zusätzliche Milliarden für die Schiene

Mit der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes werden höhere und zügigere Investitionen in die Schiene möglich. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern.

Weitere Informationen zum Bundesschienenwegeausbaugesetz

Wirtschaft und Klima

Plan fürs Klima

Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden. Eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ist ausschlaggebend für weitere Klimaschutzmaßnahmen.

Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz

Klimaschutz und schnellere Genehmigungsverfahren

Am 9. Juli ist die Neuregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Maßnahmen nach diesem Gesetz müssen mit dem Klimaschutz vereinbar sein. Genehmigungsverfahren von Anlagen werden merklich beschleunigt. So können Anlagen für erneuerbare Energien schneller geplant und gebaut werden. Auch längere Genehmigungsfristen sind nicht mehr unbeschränkt möglich.

Weitere Informationen zum Bundesimmissonsschutzrecht

Weniger Briefe – längere Laufzeit – hohe Zuverlässigkeit

Angesichts sinkender Briefmengen werden die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Den Wettbewerbern der Deutschen Post wird ein besserer Marktzugang in der Paketbranche ermöglicht. Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.

Weitere Informationen zum Postgesetz

Quelle: Bundesregierung online (il)

Fundstelle(n):
UAAAJ-71989