Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
WPK | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen
Ende Mai dieses Jahres hat die WPK mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen in Form der Rüge, auch mit Geldbußen bekannt gemacht (in einzelnen Fällen mit höheren vierstelligen Beträgen).
Alle Maßnahmen waren jeweils gegen natürliche Personen gerichtet und betrafen gesetzliche sowie zum Teil auch freiwillige Abschlussprüfungen. Zwei der Maßnahmen lagen die folgenden Sachverhalte zugrunde (jeweils kumulativ genannt):
fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB,
Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung nach §§ 130 Abs. 1, 49 Halbsatz 2 WPO i. V. mit § 319 Abs. 3 und 4 HGB,
mangelnde Gewissenhaftigkeit (§ 43 Abs. 1 WPO),
fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB,
fehlende Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 318 Abs. 1 HGB und
mangelnde Gewissenhaftigkeit.
Sanktioniert wurden dabei in einem Fall die Durchführung g...