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Bilanzierung | Rückstellung für Altersfreizeit (BFH)
Für die Verpflichtung des
Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der
Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen
Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60.
Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu
bilden (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Rückstellungen für Verbindlichkeiten gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und gilt nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch für die Steuerbilanz.
Sachverhalt: Streitig ist die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit einer Rückstel...