Lutz Schlafmann, Oliver Zschenderlein

Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft

21. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-02001-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11191-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft (21. Auflage)

J. Wichtige Regelungen des Rechts der steuerberatenden Berufe

Infoband Seiten 218 - 219

Lösung zu Aufgabe 155:

Zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt (§ 3 StBerG):

  • Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,

  • Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49 und 50 im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung (z B. Steuerberatungsgesellschaften),

  • bestimmte Gesellschaften der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer.

Lösung zu Aufgabe 156:

Beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen bedeutet, dass die in § 4 StBerG genannten Personen oder Verbände nur bestimmte genau umschriebene Leistungen erbringen dürfen. Es handelt sich hierbei

  • um Hilfsaufgaben im Rahmen einer andersartigen Haupttätigkeit

    • z B. Arbeitgeber, soweit sie für ihre Arbeitnehmer Hilfe bei lohnsteuerlichen Sachverhalten leisten

    • Notare, die in steuerlichen Fragen im Rahmen eines Grundstücksverkaufs beraten

    usw.

  • um bestimmte Beratungsaufgaben für ihre Mitglieder

    • bei Lohnsteuerhilfevereinen und

    • Vereinen von Land- und Forstwirten (z B. Bauern- und Winzerband).

Lösung zu Aufgabe 157:

Zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind nach § 4 StBerG insbesondere

  • Notare und Patentanwälte,

  • Unternehmer, die ein...

Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft

Erwerben Sie das Buch kostenpflichtig im Shop.