Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft
21. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
J. Wichtige Regelungen des Rechts der steuerberatenden Berufe
Infoband Seiten 218 - 219
Lösung zu Aufgabe 155:
Zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt (§ 3 StBerG):
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49 und 50 im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung (z B. Steuerberatungsgesellschaften),
bestimmte Gesellschaften der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer.
Lösung zu Aufgabe 156:
Beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen bedeutet, dass die in § 4 StBerG genannten Personen oder Verbände nur bestimmte genau umschriebene Leistungen erbringen dürfen. Es handelt sich hierbei
um Hilfsaufgaben im Rahmen einer andersartigen Haupttätigkeit
z B. Arbeitgeber, soweit sie für ihre Arbeitnehmer Hilfe bei lohnsteuerlichen Sachverhalten leisten
Notare, die in steuerlichen Fragen im Rahmen eines Grundstücksverkaufs beraten
usw.
um bestimmte Beratungsaufgaben für ihre Mitglieder
bei Lohnsteuerhilfevereinen und
Vereinen von Land- und Forstwirten (z B. Bauern- und Winzerband).
Lösung zu Aufgabe 157:
Zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind nach § 4 StBerG insbesondere
Notare und Patentanwälte,
Unternehmer, die ein...