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Insolvenzrecht | Bestreiten eines Liquiditätsstatus einer Insolvenzschuldnerin (BGH)
Von einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten kann nicht ohne Weiteres verlangt werden, dass er den vom Insolvenzverwalter zur Darlegung der ZahlungsunfähigkeitS. 209 der Schuldnerin aufgestellten Liquiditätsstatus im Einzelnen konkret und substantiiert bestreitet, wenn der vom Insolvenzverwalter vorgelegte Liquiditätsstatus keine Einzelheiten enthält und der Insolvenzverwalter seinerseits seinen Vortrag nicht näher – etwa durch Vorlage von Rechnungen, Kontoauszügen oder sonstigen Unterlagen – belegt hat.
Aus den Gründen:
Zu Unrecht und unter Verstoß gegen § 138 ZPO hat das Berufungsgericht das Bestreiten der Beklagten als unsubstantiiert behandelt. Es hat gemeint, der Anfechtungsgegner habe die einzelnen aus dem Liquiditätsstatus herauszunehmenden Zahlungspflichten darz...