Umsätze innerhalb einer Organschaft sind nicht steuerbar
Da der EuGH in einem Vorlageverfahren ausgeführt hatte, dass wenn die Leistung innerhalb des Organkreises zum Teil auch für eine hoheitliche Tätigkeit eingesetzt wird, dies nicht zur Annahme einer unentgeltlichen Wertabgabe führt, wurde im Anschluss kontrovers diskutiert, ob nicht die Innenumsätze als steuerbar behandelt werden müssten. Dies hat den BFH veranlasst, den EuGH in demselben Fall nochmals zu befragen. Der EuGH kommt zum Ergebnis, dass es sich bei einer Organschaft nur um einen Unternehmer handelt und die Leistungen innerhalb des Organkreises nicht steuerbar sind. Ralf Walkenhorst bespricht diese Entscheidung .
Weiter hat der EuGH eine Entscheidung zum polnischen Steuerrecht getroffen, ob die Enteignung eines Grundstücks einen steuerbaren Umsatz darstellt. Diese Entscheidung stellt Ihnen Ralf Walkenhorst vor.
In unserer neuen Auffrischungsreihe geht es diesmal um das Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, Philip Nürnberg geht in dessen Tiefen ein und bringt uns so wieder auf den aktuellen Stand.
Mit besten Grüßen, ich wünsche Ihnen eine schöne und erholsame Urlaubszeit!
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 14 / 2024 Seite 1
AAAAJ-71426