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Umsatzsteuerliche „Dauerbrenner“ in der Betriebsprüfung
Beratungsmöglichkeiten im Vorfeld nutzen
Die Interessen des steuerpflichtigen Unternehmens, vertreten durch die Steuerberatung, und denen der Steuerverwaltung, oftmals vertreten durch die Betriebsprüfung vor Ort in den Geschäftsräumen der Unternehmen stehen sich i. d. R. konträr gegenüber. Das Finden eines gemeinsamen Nenners im Rahmen einer Prüfung erfordert in der Praxis von beiden Seiten Zugeständnisse an den anderen und wird in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle von den Beteiligten gelebt. Aus Sicht der Betriebsprüfung gibt es aber einige Dauerbrenner, die zumindest nach Auffassung des Verfassers gar nicht erst auf der Liste der Besprechungspunkte landen müssten, wenn diese im Vorfeld von Seiten der Unternehmen und deren Steuerberatung im Wege einer Standardkontrolle abgeprüft werden würden. Das Unglückliche an diesen Dauerbrennern ist, dass sofern sie durch die Betriebsprüfung aufgegriffen werden, oftmals einen großen Verwaltungsaufwand – gerade auch auf Seiten der Unternehmen – nach sich ziehen und im Ergebnis teilweise zu keinen echten Mehrsteuern führen. Es handelt sich augenscheinlich um nachträgliche Arbeiten „für die Katz“, deren Einforderung aber aufgrund der geltenden Rechtlage von der Betriebsprüfung begrü...