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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Innenleistungen laut EuGH nicht steuerbar
Am Ende ging alles ganz schnell. Nicht einmal zwei Monate nach dem Schlussantrag von Generalanwalt Rantos (vgl. dazu Rust, NWB 23/2024 S. 1558) hat der EuGH sein Urteil zu den Innenleistungen bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft veröffentlicht. Wie der Generalanwalt vertritt auch der EuGH die Auffassung, dass Innenleistungen innerhalb der Organschaft nicht steuerbar sind. Materiell-rechtlich ändert sich daher durch das Urteil nichts. Tatsächlich führt es aber zu großer Erleichterung bei vielen Steuerpflichtigen.
I. Das Ausgangsverfahren
Klägerin des Ausgangsverfahrens war eine Stiftung
des öffentlichen Rechts. Diese war Organträgerin einer GmbH. Die Stiftung
erbrachte ausgangsseitig einerseits steuerpflichtige Umsätze. Andererseits war
sie hoheitlich (also nichtunternehmerisch) tätig. Die GmbH erbrachte ihrerseits
Reinigungsdienstleistungen an die Stiftung. Dabei reinigte sie sowohl Räume,
welche die Stiftung für steuerbare Ausgangsleistungen nutzte, als auch solche,
in welchen die Stiftung ihre hoheitliche Tätigkeit ausübte. Zwischen Finanzamt
und Stiftung war unstrittig, dass die Leistungen für den unternehmerischen
Bereich steue...
BStBl 2023 II S. 530