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BFH | Zurechnung der Beteiligung an einer Organschaft zu einer inländischen Betriebsstätte
Zwischen den Beteiligten streitig war das Vorliegen der Voraussetzungen für eine ertragsteuerliche Organschaft. Klägerin war die inländische B-GmbH. Ihr Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Zwischen der B-GmbH als Organgesellschaft und einer weiteren inländischen GmbH bestand eine steuerliche Organschaft. Gesellschafter der Organträgerin war die C-SA. Diese veräußerte im Streitjahr unterjährig ihre Beteiligung an der Organträgerin. Anschließend wurde die Organträgerin mit steuerlicher Rückwirkung zum auf die A-GmbH & Co. OHG verschmolzen. Die Klägerin ging für das Streitjahr vom Bestehen einer ertragsteuerlichen Organschaft zwischen ihr und der A-GmbH & Co. OHG aus und reichte entsprechende Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen ein. Das F...