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Körperschaftsteuer | Unentgeltliche Übertragung eigener Anteile durch GmbH auf Gesellschafter
Die unentgeltliche Übertragung eigener Anteile durch eine GmbH auf ihren Alleingesellschafter stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dar. Denn ein fremder Dritter hätte für die eigenen Anteile einen Kaufpreis zahlen müssen.
[i]Die GmbH hielt 1/3 der Anteile selbstDer Kläger war Alleingesellschafter der A-GmbH und hielt 2/3 der Anteile, während die A-GmbH 1/3 der Anteile als eigene Anteile hielt. Im Jahr 2016 übertrug die A-GmbH die eigenen Anteile unentgeltlich auf den Kläger. Das Finanzamt setzte beim Kläger im Jahr 2016 eine vGA in Höhe des gemeinen Werts der Anteile an.
Das FG Baden-Württemberg gab dem Finanzamt Recht. Die A-GmbH hat dem Kläger einen Vermögensvorteil zugewendet, und dies war durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Ein fremder Dritter hätte nämlich einen Kaufpreis...