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NWB BB 8/2024 S. 223

Geschäftsreisen: Knöllchen aus der Schweiz werden eingetrieben

Geschäfts- und Privatreisende müssen damit rechnen, dass Knöllchen für mögliche Verkehrsvergehen auch in Deutschland vollstreckt werden. Seit Mai 2024 werden Bußgelder ab 70 € S. 224bzw. 80 Schweizer Franken vom Bundesamt der Justiz eingetrieben. Da Verkehrsvergehen in der Schweiz grundsätzlich teuer sind, ist die Grenze schnell erreicht. Zwar können die Bußgelder in Deutschland „ausgesessen“ werden. Wer aber erneut in die Schweiz einreist, muss dort mit einer Vollstreckung rechnen.

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