Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 14.03.2024 V R 51/20, Kommentierte Nachricht

Körperschaftsteuer | Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG bei kommunaler GmbH

Das positive Ergebnis aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit einer kommunalen GmbH kann nur dann mit den bereits in der Vergangenheit angefallenen Verlusten aus der bisherigen Tätigkeit verrechnet werden, wenn beide Tätigkeiten gleichartig i. S. von § 8 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 1 i. V. mit § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KStG sind. Der Begriff der Gleichartigkeit ist tätigkeitsbezogen auszulegen, sodass es darauf ankommt, ob die Tätigkeiten im gleichen Gewerbezweig ausgeübt werden; auch einander ergänzende Tätigkeiten können gleichartig sein.

[i]Begriff der Gleichartigkeit ist tätigkeitsbezogen auszulegenHingegen kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeiten nach § 4 Abs. 6 KStG zusammengefasst werden können, da der Gesetzgeber sonst in § 8 Abs. 9 KStG auf die Zusammenfassbarkeit nach § 4 Abs. 6 KStG hätte abstellen können.

[i]Klägerin war in den Bereichen Verkehr, Versorgung und Immobilien tätigDie Klägerin war eine GmbH, deren Anteile zu 100 % von einer Stadt gehalten wurden. Die Klägerin war zu 95 % an der A-GmbH beteiligt, die den öffentlichen Nahverkehr betrieb und mit der eine körperschaftsteuerliche Organschaft bestand. Außerdem war die Klägerin zu

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG bei kommunaler GmbH

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen