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NWB Nr. 29 vom

Zur umsatzsteuerlichen Einheitlichkeit der Leistung bei kombinierter Schwimmbad- und Saunanutzung

Pascal Bender

Werden von einem Unternehmer an einen Leistungsempfänger mehrere Einzelleistungen sowie Handlungen erbracht, stellt sich umsatzsteuerlich regelmäßig die Frage, ob eine einheitliche Leistung oder getrennte Leistungen vorliegen. Die Frage der Einheitlichkeit von Leistungen beschäftigt dabei regelmäßig sowohl die nationale Finanzgerichtsbarkeit als auch den EuGH. Darüber, ob bei einer angebotenen kombinierten Schwimmbad- und Saunanutzung eine einheitliche Leistung vorliegt, hatte das Niedersächsische ( NWB BAAAJ-63437) zu entscheiden und bejahte dies.

Einheitlichkeit von Leistungen

[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 3.10. UStAE, NWB VAAAH-71451 Grundsätzlich ist jede Leistung als eigene selbständige Leistung zu betrachten. Bei mehreren Einzelleistungen und Handlungen desselben Leistenden gegenüber einem Leistungsempfänger stellt sich umsatzsteuerlich aber regelmäßig die Frage, ob eine einheitliche oder getrennte Leistungen vorliegen oder ob einzelne Leistungen als bloße Nebenleistung das Schicksal einer Hauptleistung teilen. Diese Unterscheidung hat dabei besondere Bedeutung für die Bestimmung des Leistungsorts und -zeitpunkts sowie die Anwen...

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