Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur umsatzsteuerlichen Einheitlichkeit der Leistung bei kombinierter Schwimmbad- und Saunanutzung
Besprechung des Urteils des
[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 3.10. UStAE, NWB VAAAH-71451 Werden von einem Unternehmer an einen Leistungsempfänger mehrere Einzelleistungen sowie Handlungen erbracht, stellt sich umsatzsteuerlich regelmäßig die Frage, ob eine einheitliche Leistung oder getrennte Leistungen vorliegen. Die Frage der Einheitlichkeit einer Leistung beschäftigt dabei regelmäßig sowohl die nationale Finanzgerichtsbarkeit als auch den EuGH. Darüber, ob bei einer angebotenen kombinierten Schwimmbad- und Saunanutzung eine einheitliche Leistung vorliegt, hatte das Niedersächsische (NWB BAAAJ-63437) zu entscheiden und bejahte dies. Weshalb die Entscheidung aufgrund der besonderen Sachverhaltsumstände überzeugt, jedoch auch eben deshalb nicht allgemeingültig auf andere Fälle anwendbar ist, wird im Folgenden besprochen.
.
I. Hintergrund: Einheitliche Leistung oder getrennte Leistungen?
[i]Unterschiedliche Behandlung von LeistungsbündelnErbringt ein Unternehmer ein Bündel von Einzelleistungen und Handlungen an denselben Leistungsempfänger, stellt sich umsatzsteuerlich regelmäßig die Frage, ob
mehrere selbständige und mithin getrennt voneinander zu beurteilende Leistungen vorliegen,
mehrere Einzelleistungen ein Leistungsbündel bilden und die Aufspaltung des...