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Steuern im Metaversum – Utopie oder schon länger (virtuelle) Realität?
Aktuelle umsatzsteuerliche Fragestellungen zur Digitalisierung im deutschen Steuerrecht
KI (Künstliche Intelligenz), ChatGPT und Kryptowährungen sind gegenwärtig in aller Munde. Dies betrifft auch das deutsche Steuerrecht. Am 14./ hat zum 3. Mal in Folge die Konferenz des LMUDigiTax zur Digitalisierung des Steuerrechts stattgefunden. Der diesjährige Schwerpunkt lag auf EasyTax, den Rahmenbedingungen für den Einsatz der KI in der Besteuerung sowie der Verbesserung des digitalen Besteuerungsvollzugs. Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (kurz: IDSt) hat seine Tätigkeit im Jahr 2021 aufgenommen. Ein besonders noch zu würdigender Bereich umfasst die Besteuerung im sog. Metaversum (engl.: Metaverse). Nachfolgend wird der Begriff des Metaversums grob skizziert. Im Anschluss wird anhand von aktueller Rechtsprechung aufgezeigt, inwiefern schon seit geraumer Zeit Steuern im Metaverse eine entscheidende Rolle spielen.
Lüdenbach, Ansatz, Bewertung, Ausweis und Gewinnrealisation im Metaverse, , NWB OAAAJ-36759
Was versteht man unter dem Metaversum?
Auf welche umsatzsteuerliche Rechtsprechung kann im Zusammenhang mit Umsätzen im Metaverse zurückgegriffen werden?
Was entschied der BFH konkret im Urteil vom ?
I. Was versteht man unter dem „Metaversum“?
[i]Freyenfeld/Bacherler, Krypto-Assets in der Umsatzsteuer, NWB 25/2023 S. 1795, NWB VAAAJ-42022 Eine konkrete Definition für den Begriff des Metaversums existiert gegenwärtig (noch) nicht. Bei allen Diskussionen rund um dieses Thema ist jedoch Konsens: Das Metaverse stellt eine Form der virtuellen Welt oder des virtuellen Erlebens dar. Computerspiele sind ein gutes Beispiel für virtuelle Welten. Das Metaverse ist jedoch nicht als das nächste Computerspiel abzutun. Virtuelle Welten wie z. B. Minecraft, Fortnite, The Sandbox, Decentraland oder auch Second Life haben nämlich gerade in jüngerer Vergangenheit eine neue Bedeutung erlangt. Sie sind Unterhaltungsmedium und zugleich sozialer Treffpunkt geworden. Reale Menschen treffen sich „dort“, um bspw. gemeinsam ein neues virtuelles Bauwerk (ein bestimmtes detailgetreues Gebäude aus den 1920ern, eine Brücke oder sonstiges) zu errichten. Es steckt echte Arbeit in diesen virtuellen Bauwerken. Der Schöpfer- und Urhebergeist sind förmlich greifbar. Der Gedanke des Urhebergeists führt schließlich auch dazu, dass auch im virtuellen Raum so etwas wie Eigentum entsteht.